Ausbildungsvergütung

Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von (brutto):
1.165 Euro im 1. Ausbildungsjahr
1.227 Euro im 2. Ausbildungsjahr
1.328 Euro im 3. Ausbildungsjahr 

Pauschale
Neben dieser Vergütung gewähren wir eine Schichtzulage in Höhe von  30 Euro sowie Zeitzuschläge für Nacht-, Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit.

Zuwendung
Auszubildende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 Prozent des Bruttogehalts.

Zusatzversorgungskasse
Ab Beginn der Ausbildung werden Sie bei der BVK Zusatzversorgung (Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden) angemeldet. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber getragen.

Vermögenswirksame Leistungen
Für vermögenswirksame Sparverträge wird ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 13,29 Euro gewährt.

Dienstkleidung
Mit Ausnahme der Schuhe wird die Dienstkleidung vom ausbildenden Krankenhaus gestellt.

Erstattung der Fahrtkosten
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Auszubildende bisher an dem Wohnort der Eltern oder des Ehegatten gewohnt hat, also seinen Lebensmittelpunkt hatte, und nur deshalb außerhalb wohnen muss, weil die tägliche Rückkehr an den Wohnort unzumutbar ist, sei es wegen der weiten Entfernung oder der schlechten Verkehrsverbindung.

Berufsfachschule für Pflege
der Starnberger Kliniken GmbH